Aufnahmebedingungen

Direktes Aufnahmeverfahren

Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss besitzen, haben Sie über die Online-Anmeldung direkten Zugang zur Grundausbildung:

  • Gymnasiale Matura oder Fachmatura Pädagogik (MSOP/MSPE)
  •  Von der EDK anerkanntes Lehrdiplom
  •  Zusätzliche Prüfung (Passerelle)

Wenn Sie einen Bachelor of Science in Erziehungswissenschaften der Universität Freiburg haben, können Sie direkt ins zweite Ausbildungsjahr einsteigen.

Wenn Sie Ihre Ausbildung an einer anderen Schweizer Pädagogischen Hochschule begonnen haben, können Sie nur im Herbstsemester an die HEP|PH FR wechseln.

Karenzfrist

Wer an einer anderen Schweizer Hochschule infolge Nichtbestehens von Leistungsnachweisen vom Weiterstudium in einem Studiengang der Lehrerinnen- und Lehrerbildung ausgeschlossen worden ist, kann erst nach einer Karenzfrist von 5 Jahren wieder zur Grundausbildung zugelassen werden.

Zugang über eine ergänzende Prüfung

Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss haben, können Sie nach Bestehen einer Ergänzungsprüfung an der HEP|PH FR aufgenommen werden:

  • Diplom einer Fachmittelschule (FMS) vor 2010
  • Diplom einer Diplommittelschule (DMS)
  • Diplom einer Handelsmittelschule (HMS)
  • Berufslehre ohne Passerelle-Prüfung

Der Vorbereitungskurs und die ergänzende Prüfung werden von den Fachmittelschulen in Freiburg, Bulle und Payerne (GIB) organisiert

Zugang über das « admission sur dossier » Verfahren

Wenn Sie in einem anderen Beruf qualifiziert sind und in den Lehrberuf wechseln möchten, können Sie eine Zulassung nach dem «Aufnahme sur dossier» Verfahren beantragen. Dafür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen :

  • Sie können eine mindestens dreijährige, anerkannte Berufsausbildung auf Sekundarstufe II vorweisen (z.B. EFZ, Diplommittelschule, Berufsmatura oder Fachmatura in einem anderen Fachbereich als die Pädagogik)
  • Sie verfügen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit)
  • Sie sind mindestens 30 Jahre alt
  • Ein B2-Niveau in der Partnersprache wird stark empfohlen

Zugang über das "Validation des acquis de l'expérience" Verfahren (VAE)

Anrechung von Vorleistungen

Wenn Sie einen für den direkten Zugang erforderten Abschluss besitzen und mindestens 30 Jahre alt sind, können Sie die im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn erworbenen Kompetenzen einreichen, sofern sie mit dem Referenzsystem der HEP|PH FR in Zusammenhang stehen.

Eine Teilanerkennung des Studienprogramms im Umfang von maximal 60 ECTS-Punkten kann gewährt werden.