Aufnahmebedingungen
Direktes Aufnahmeverfahren
Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss besitzen, haben Sie über die Online-Anmeldung direkten Zugang zur Grundausbildung:
- Gymnasiale Matura oder Fachmatura Pädagogik (MSOP/MSPE)
- Von der EDK anerkanntes Lehrdiplom
- Zusätzliche Prüfung (Passerelle)
Wenn Sie Ihre Ausbildung an einer anderen Schweizer Pädagogischen Hochschule begonnen haben, können Sie nur im Herbstsemester an die Universität Freiburg wechseln.
Karenzfrist
Wer an einer anderen Schweizer Hochschule infolge Nichtbestehens von Leistungsnachweisen vom Weiterstudium in einem Studiengang der Lehrerinnen- und Lehrerbildung ausgeschlossen worden ist, kann erst nach einer Karenzfrist von 5 Jahren wieder zur Grundausbildung zugelassen werden.
Zugang zur FMS für die Erlangung der Fachmatura Pädagogik
Ein Vorbereitungsjahr für die Erlangung der Fachmatura Pädagogik wird von der Fachmittelschule Freiburg organisiert.
Wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss haben, können Sie sich für das Vorbereitungsjahr an der FMS anmelden:
- Diplom einer Fachmittelschule (FMS) vor 2010
- Diplom einer Diplommittelschule (DMS)
- Diplom einer Handelsmittelschule (HMS)
- Berufslehre ohne Passerelle-Prüfung
Zugang über das « Admission sur dossier » Verfahren
Personen, die sich für ein Studium an der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften interessieren, jedoch über keinen von der Universität Freiburg anerkannten Vorbildungsausweis verfügen und die spätestens bis zum 31. August des Kalenderjahres nach dem Zugangsexamen 27 Jahre alt geworden sind, haben die Möglichkeit, ein Zugangsexamen abzulegen. Die Kosten des Verfahrens (inkl. des Zugangsexamens) belaufen sich auf CHF 300.–.
Beachten Sie, dass es für bestimmte Studiengänge zusätzliche Voraussetzungen gibt, die Sie erfüllen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Zugang über das "Validation des acquis de l'expérience" Verfahren (VAE)
Anrechung von Vorleistungen
Die Validierung von Bildungsleistungen (VAE) ermöglicht die Anerkennung von Bildungsleistungen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bildungswesen entwickelt wurden. Bei diesem Verfahren können bis zu einem Viertel der ECTS-Punkte anerkannt werden.
Ausländische Studierende
Studierende aus Deutschland
Gleichwertig anerkannte Abschlüsse für einen direkten Zugang zur Grundausbildung:
- Abitur mit Note im Fach Französisch
Ohne Note in Französisch muss ein offizielles B2-Zertifikat eingereicht werden. - Zweisprachiges Abitur ABI/BAC