Wenn Sie einen für den direkten Zugang erforderten Abschluss besitzen und mindestens 30 Jahre alt sind, können Sie die im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn erworbenen Kompetenzen einreichen, sofern sie mit dem Referenzsystem der HEP|PH FR in Zusammenhang stehen.
Eine Teilanerkennung des Studienprogramms im Umfang von maximal 60 ECTS-Punkten kann gewährt werden.