Aufnahmeverfahren

Sie haben sich entschlossen, eine Ausbildung an der HEP | PH FR zu machen? Die unten stehenden Informationen enthalten Hinweise zur Einreichung des Aufnahmegesuchs. Diese Informationen sind vor der Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen.

Aufnahmeformular

Aufnahmezeiträume

  1. Online-Anmeldung vom Mitte-November bis 31. Mai
  2. Online-Anmeldung und Einreichung der Bewerbung per Mail von Mitte November bis 15. Dezember
  3. Online-Anmeldung und Einreichung der Unterlagen von Mitte November bis 15. Dezember

Direktes Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung für das direkte Aufnahmeverfahren ist von Mitte November bis 31. Mai möglich. Die Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn alle folgenden Dokumente im PDF-Format im online-Formular – verfügbar während der Anmeldeperiode – hochgeladen wurden:

  • Diplom, welches zur Zulassung berechtigt oder Bestätigung der laufenden Ausbildung
  • Strafregisterauszug (einfacher Auszug), nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis der Einzahlung der Anmeldegebühr (nicht rückerstsattbar) von CHF 100.–
  • AHV- oder Krankenkassenkarte
  • Identitätskarte oder Pass

Das am Ende der laufenden Ausbildung erworbene Diplom muss bis zum 1. Montag im Juli des Jahres des Studienbeginns hochgeladen werden.

Nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen erhalten alle KandidatInnen eine Aufnahmebestätigung.

Vollständige Bewerbungen werden in Eingangsreihenfolge berücksichtigt.

Wenn Ihre Bewerbung die Aufnahmekapazität der HEP | PH FR übersteigt, wird Ihr Studienbeginn um ein Jahr verzögert. Wenn für das laufende Jahr ein Studienplatz frei wird, werden Sie je nach Ihrem Platz in der Liste der Nachrücker/innen erneut kontaktiert.

Wenn Sie einen Bachelor of Science in Erziehungswissenschaften der Universität Freiburg besitzen, haben Sie die Möglichkeit, direkt in das 2. Ausbildungsjahr einzusteigen, dies aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen der Universität Freiburg und der HEP|PH FR. In diesem Fall müssen Sie sich ebenfalls bis spätestens 31. Mai online anmelden und den Nachweis der erworbenen Kredite bis spätestens 15. Juli an das Sekretariat der Grundausbildung einreichen.

Aufnahmefahren « Admission sur dossier »

Prüfung für die Freiburger Kanditat∙innen

Datum: Montag, 6. März 2023

Zeit: 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Die Anmeldung nach dem «admission sur dossier»-Verfahren ist von Mitte November bis 15. Dezember möglich. Sie erfolgt online während der Anmeldeperiode. Zusätzlich zu den online angeforderten Unterlagen müssen die folgenden Dokumente per E-Mail im PDF-Format an das Sekretariat der Grundausbildung eingereicht werden:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Kopie der Arbeitszeugnisse- oder Verträge und eine Zusammenfassung der Berufserfahrung
  • Kopie der Diplome sowie der Weiterbildungen
  • Für die Personen, die keine mindestens 5-jährige Ausbildung in der gewünschten Studiensprache absolviert haben: ein anerkanntes Sprachzertifikat auf C2-Niveau)
  • Für ausländische Staatsangehörige: die Aufenthaltsbewilligung

Die Dossiers werden einer Jury unterbreitet, welche die Eignung zum Studium an der HEP|PH FR prüft. Gegebenenfalls werden ein Vorstellungsgespräch und eine schriftliche Prüfung organisiert. Auf Empfehlung der Jury entscheidet die Aufnahmekommission der HEP|PH FR bis Ende April über die Aufnahme.

Kosten des Verfahrens:

  • CHF 100.- Einschreibegebühr
  • CHF 200.- Bearbeitung des Dossiers

Aufnahmeverfahren "Validation des acquis de l'expérience" (VAE)

Anrechnung von Vorleistungen

Die Anmeldung nach dem « Validation des acquis de l’expérience»-Verfahren ist von Mitte November bis 15. Dezember möglich. Sie erfolgt online während der Anmeldeperiode. Zusätzlich zu den online angeforderten Unterlagen müssen die folgenden Dokumente per E-Mail im PDF-Format an das Sekretariat der Grundausbildung  eingereicht werden:

  • Motivationsschreiben
  • Beruflicher Lebenslauf: Text (ca. 8’000 Zeichen einschliesslich Leerzeichen) in dem die Übereinstimmung zwischen der erworbenen Erfahrung und den im Rahmen der Ausbildung erwarteten Kompetenzen hervorgehoben wird.
  • Arbeitszeugnisse- oder Verträge und eine Zusammenfassung der Berufserfahrungung.

Die Dossiers werden der «Commission romande VAE (CORVAE)» unterbreitet, welche die Übereinstimmung zwischen der erworbenen Erfahrung und den erwarteten Kompetenzen prüft und eine erste Stellungnahme abgibt. Bei einer Weiterführung des Verfahrens wird eine∙n Dozierende∙n ernannt, welche∙r die Person bei der Zusammenstellung des Kompetenzportfolios, gemäss dem Referenzsystem der HEP|PH FR, unterstützt. Danach wird das Dossier von einer Jury geprüft und die KandidatInnen werden zu einem Gespräch eingeladen. Auf Empfehlung der Jury, entscheidet die Aufnahmekommission der HEP|PH FR zwischen Mitte Juni und Anfangs Juli über die Validierung der Dossiers.

Kosten des Verfahrens :

  • CHF 100.- Einschreibegebühr
  • CHF 100.- Bearbeitung des dossiers
  • CHF 1’000.- Kosten für die Begleitung bei der Zusammenstellung des Portfolios

Einschreibegebühr

Gemäss Artikel 24, Abs. 1 des Reglements über die Pädagogische Hochschule Freiburg wird beim Aufnahmeverfahren eine nicht rückerstattbare Einschreibegebühr in Höhe von CHF 100 erhoben. Für VAE und ASD gelten zusätzliche Gebühren, siehe oben.

Einzahlung auf das Postkonto der Pädagogischen Hochschule Freiburg:

CCP 17-2669-6
IBAN CH 16 0900 0000 1700 2669 6
BIC POFICHBEXXX

PostFinance SA
Mingerstrasse 20
CH-3030 Berne

mit dem Vermerk „Aufnahmegebühr (Jahr) / Name & Vorname der Studierende“

Es werden nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt, die die Aufnahmegebühr bis zum 31. Mai bezahlt haben.

Äquivalenzen

Anrechnung allgemeiner Studienleistungen und Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit mit den Kursen der HEP | PH FR

Leistungen aus einem vorherigen Studium auf der Tertiärstufe können anerkannt werden. Anträge auf der Basis des Studienprogramms der HEP | PH FR (Kursbeschreibungen) können bis zu drei Wochen nach Kursbeginn mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.

Nachteilsausgleiche für Studierende im Studiengang Primarstufe

Die HEP | PH FR orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, am Grundsatz der Chancengerechtigkeit und an den verbindlichen Anforderungen und Zielen für das Studium. Sie verfügt über eine Fachstelle für Studierende mit besonderen Bedürfnissen.

Die Dienstleistung besteht darin, den Lern- und Beurteilungskontext so anzupassen, dass er den Anforderungen des Systems der Chancengerechtigkeit entspricht, damit die oder der Studierende die in jedem Lernbereich erwarteten Ziele erreichen und die für die Ausübung des Lehrerberufs unerlässlichen Kompetenzen erwerben kann.

Ein Nachteilsausgleich zielt jedoch nicht auf Erleichterungen der inhaltlichen Anforderungen ab, sondern soll es Studierenden ermöglichen, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in angepasster Form zu erbringen.