Zulassungsverfahren
Aufgrund der institutionellen Zusammenführung der Lehrpersonenbildung unter dem Dach der Universität, wird das Zulassungsverfahren für das akademische Jahr 2025/2026 nun durch die Universität Freiburg durchgeführt
Direktes Zulassungsverfahren
Für das akademische Jahr 2025/2026 ist die Einreichung von Bewerbungsdossiers ab dem 18. November 2024 bis zum 30. April 2025 möglich.
Aufgrund der geltenden Zulassungsbeschränkungen werden die Ausbildungsplätze in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Dossiers zugeteilt.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Zulassungsverfahren "sur dossier" ASD
Personen, die sich für ein Studium an der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften interessieren, jedoch über keinen von der Universität Freiburg anerkannten Vorbildungsausweis verfügen und die spätestens bis zum 31. August des Kalenderjahres nach dem Zugangsexamen 27 Jahre alt geworden sind, haben die Möglichkeit, ein Zugangsexamen abzulegen. Die Kosten des Verfahrens (inkl. des Zugangsexamens) belaufen sich auf CHF 300.–.
Beachten Sie, dass es für bestimmte Studiengänge zusätzliche Voraussetzungen gibt, die Sie erfüllen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Fakultät.
Zulassungsverfahren "Validation des acquis de l'expérience" (VAE)
Die Validierung von Bildungsleistungen (VAE) ermöglicht die Anerkennung von Bildungsleistungen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bildungswesen entwickelt wurden. Bei diesem Verfahren können bis zu einem Viertel der ECTS-Punkte anerkannt werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von formalen Studienleistungen folgt den Richtlinien der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften
Nachteilsausgleiche für Studierende im Studiengang Primarstufe
Die Universität Freiburg berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung, um ihnen ein Studium unter optimalen Bedingungen zu ermöglichen. Sie ermutigt die Studierenden, ihre Behinderung bereits bei der Anmeldung an der Universität anzugeben.
Weitere Informationen zum Verfahren für die Einreichung eines Gesuchs um Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Universität.