Beurteilungsverfahren

Im Verlauf der Ausbildung werden die Studierenden formativ und summativ beurteilt. Das Studienreglement der HEP | PH FR bestimmt hierfür den Rahmen.

Die HEP | PH FR unterscheidet folgende Beurteilungsformen:

  • Interne Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen (ohne Prädikat): Aktive Teilnahme, Präsentationen, Übungen und sonstige schriftliche oder mündliche Beiträge gelten als interne Leistungsnachweise; die Vorgaben für die internen Leistungsnachweise werden bei Kursbeginn von den Dozierenden definiert.
  • Selbstbeurteilung: Die Selbstbeurteilung ist ein ständiges Merkmal aller Lehrveranstaltungen und wird insbesondere in Praktika angewendet und im Rahmen des Lerndossiers berücksichtigt und validiert.
  • Standortbestimmungen: Die Studierenden erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kompetenzniveau zu ermitteln. Fakultative Kurse helfen dabei, die eigenen Kompetenzen zu erweitern.
  • Überprüfungen der Grundkenntnisse (mit Prädikat): Hierbei geht es darum, Grundkenntnisse in ausgewählten Fächern zu überprüfen.
  • Prüfungen (mit Prädikat): Diese (schriftlichen oder mündlichen) Prüfungen werden ausserhalb der Lehrveranstaltungen durchgeführt, wobei der Fokus auf didaktischen Inhalten liegt.
  • Komplexe Aufgaben (mit Prädikat): Diese Aufgaben sind entweder als Analyse didaktischer Situationen oder als Unterrichtseinheiten konzipiert. Letztere werden im Rahmen eines Praktikums eingesetzt.

Erstes und zweites Ausbildungsjahr

Alle zertifizierenden Wiederholungsprüfungen des ersten und des zweiten Studienjahres finden von nun an im August statt.

Studierenden, welche die Wiederholungsprüfung im August nicht bestehen, wird ein Drittversuch gewährt. Das Nichtbestehen des Drittversuchs führt zum endgültigen Nichtbestehen. Ein zweimaliges Nichtbestehen zertifizierender studienbegleitender Prüfungen führt ebenfalls zum endgültigen Nichtbestehen.

Studierende, die im August nicht alle Kreditpunkte zusammengetragen oder Überprüfungen der Grundkenntnisse nicht bestanden haben, können das folgende Studienjahr nicht antreten. Sie müssen ihr Studium daher ein Jahr lang aussetzen und die zertifizierende Wiederholungsprüfung im August des darauffolgenden Studienjahres wiederholen.

Diese Regelungen gelten für alle zertifizierenden Beurteilungen (Überprüfungen von Grundkenntnissen, Prüfungen, komplexe Aufgaben usw.).

Drittes Ausbildungsjahr

Das Nichtbestehen bei zertifizierenden Beurteilungen des fünften Semesters führt systematisch zu einer Verlängerung des Studiums. Die Wiederholungsprüfungen des fünften Semesters finden nicht im August, sondern im Juni statt, damit die Studierenden dennoch die Möglichkeit haben, die abschliessenden zertifizierenden Beurteilungen in der Herbstsession zu absolvieren.