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HABE ICH DAS RICHTIGE PROFIL UM EIN AUSSENSEMESTER ZU MACHEN?

Alle Studierenden des 3. und 4. Semesters der HEP | PH FR dürfen ein Aussensemester machen. Während der ganzen Ausbildung ist Maximum 1 Auslandsemester zulässig (dieses kann aber mit einem Austauschsemester in der Schweiz kombiniert werden).

Restriktionen:
1. Im Falle eines Misserfolgs bei einem Praktikum während der Ausbildung, wird das Austauschsemester automatisch abgelehnt.
2. Nach einem Prüfungsmisserfolg oder falls eine Prüfung verschoben wurde, kann das Austauschsemester abgelehnt werden.
3. Die DIBI Studierenden können in ein deutschsprachiges oder französischsprachiges Land gehen, je nach ausgewählter Sprache im 2. Jahr der Grundausbildung (2GA).

WAS MUSS UNTERNOMMEN WERDEN UM AN EINEM AUSTAUSCHSEMESTER TEILZUNEHMEN?

Das Bewerbungsformular verfügbar auf der Seite Mobilität an der HEP | PH FR ausfüllen und es an mobility@phfr.ch schicken.

WO KANN ICH EIN AUSTAUSCHSEMESTER MACHEN?

Ein Austauschsemester ist an allen Schweizerischen Pädagogischen Hochschulen möglich sowie an den Partneruniversitäten (siehe Liste der Partnerinstitutionen).

WIE WIRD EIN AUSTAUSCHSEMESTER FINANZIELL GEREGELT?

Die Anmelde- und Semestergebühren bleiben für die Studierenden unverändert, d.h. Sie zahlen die üblichen Semestergebühren an der HEP | PH FR, auch für das Austauschsemester. Kurz vor Ihrer Abreise erhalten Sie einen Zuschuss von Fr. 320.– pro Monat während 5 Monaten (Diese Subvention ist durch Movetia festgelegt und kann je nach Jahr verschieden sein). Alle anderen Ausgaben (Unterkunft, Reise, Verpflegung…) gehen zu Ihren Lasten. Das gesamte Budget variiert also je nach Austauschdestination.

WAS SIND DIE ANMELDEFRISTEN FÜR EIN AUSTAUSCHSEMESTER?

Das Anmeldeformular muss spätestens am 1. Mai für ein Austauschsemester im Herbst und am 1. November für das Frühlingssemester eingereicht werden.

WELCHES SPRACHNIVEAU WIRD VON DEN PARTNERINSTITUTIONEN FÜR EINEN AUSTAUSCH VERLANGT?

In den meisten Fällen wird für die Unterrichtssprache ein B2 Zertifikat verlangt. Einige Institutionen verlangen ein B1, andere wiederum ein C1. Entweder werden Sie Ihr Sprachniveau mittels eines Sprachzertifikates beweisen müssen oder Sie werden bei der Ankunft einen Sprachtest absolvieren müssen. Diese Informationen sind auf der Webseite der jeweiligen Partnerinstitution zu finden.

WIE WIRD DIE UNTERKUNFT IM AUSTAUSCHSEMESTER ORGANISIERT?

Die Unterkunft geht zu Ihren Lasten. Meistens gibt es einen Campus mit reservierten Zimmern für die Austauschstudierenden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Kontakt mit der Partneruniversität aufzunehmen und Ihre Unterkunft zu organisieren.

WIE MUSS ICH MEINEN STUNDENPLAN MIT DER PARTNERUNIVERSITÄT ORGANISIEREN?

Sie müssen ein « Learning Agreement » ausfüllen. Diese Kurszusammenstellung muss von dem Büro Mobilität der HEP|PH FR und von der Partnerinstitution validiert werden.

WAS SOLL ICH MIT MEINEM KREDITAUSZUG MACHEN?

Ihr Kreditauszug wird direkt von der Partneruniversität versendet (Transcript of record). Es liegt aber in Ihrer Verantwortung zu prüfen, dass alle von Ihnen besuchten Kurse aufgeführt sind und sich in Ihrem Abschluss-Auszug befinden.

WAS MUSS ICH UNTERNEHMEN, FALLS ICH NACH MEINER ANKUNFT IN DER AUSTAUSCHINSTITUTION EINEN KURS ÄNDERN MUSS?

Sie müssen uns so schnell wie möglich über die Änderung informieren (spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn). Die Änderung muss von dem Büro Mobilität bestätigt werden, damit Ihnen die Credits gewährt werden können.

WAS MUSS ICH UNTERNEHMEN, FALLS ICH WÄHREND MEINEM AUSTAUSCHSEMESTER IN EINER PRÜFUNG EINEN MISSERFOLG HABE?

Üblicherweise entscheiden sich die Studierenden für eine grössere Anzahl Credits als notwendig, um in einer solchen Situation etwas Reserve zu haben. Am Ende des Semesters müssen Sie mindestens 25 Credits haben. An der HEP | PH FR werden diese 25 Credits automatisch in 30 ECTS umgewandelt. Bei grossen Validierungsproblemen muss mit den Abteilungsleitenden der Grundausbildung eine Lösung gefunden werden.

WAS MUSS ICH AM ENDE DES AUSTAUSCHSEMESTERS ABGEBEN?

Am Ende des Austausches müssen Sie einen Schlussbericht abgeben. Die Richtlinien für dieses Dokument werden Ihnen von der Mobilitätsabteilung am Ende Ihres Austausches mitgeteilt. Die HEP | PH FR freut sich stets, die Erfahrungsberichte der Studierenden nach einem Mobilitätsaufenthalt zu erfahren. Wir werden uns erlauben, Sie eventuell zu kontaktieren um anlässlich der Infoveranstaltung für die Studierenden im 1. Ausbildungsjahr von Ihren Erfahrungen zu erzählen.

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