Qualitätssicherung an der HEP | PH FR
Der Qualitätsdienst steht der gesamten Gemeinschaft der HEP | PH FR zur Verfügung, wenn es um die Bewertung der Aktivitäten (Lehre, Forschung, Dienstleistungen), die Überwachung unseres institutionellen und beruflichen Umfelds und die Entwicklung von Massnahmen, Instrumenten und Zielen zur kontinuierlichen Verbesserung auf allen Ebenen geht.
Qualitätssicherungssystem
Die HEP | PH FR verfügt über ein Qualitätssicherungssystem (QSS), das aus einer Reihe von Rahmendokumenten, Vorgehensweisen und Instrumenten besteht, die die Bewertung der Leistungen der Institution, die Überwachung ihres institutionellen Umfelds, die Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung aller ihrer Aktivitäten und die Bereitstellung zuverlässiger und relevanter Informationen für die betroffenen Stakeholder ermöglichen.
Das QSS operationalisiert die Qualitätsstrategie der HEP | PH FR, welche die Vision und die institutionelle Kultur im Bereich der Qualitätssicherung präzisiert. Die Umsetzung des QSS wird durch die Weisungen zum Qualitätssicherungssystem geregelt, die von der Kommission HEP| PH FR verabschiedet wurden. An dieser Umsetzung ist die gesamte Gemeinschaft der HEP | PH FR beteiligt, von der alle Körperschaften (Lehrende, Mittelbau, Studierende sowie Verwaltung und Technik) in der Qualitätskommission, dem interne Koordinationsorgan des QSS, vertreten sind.
Institutionelle Akkreditierung
Wie alle Schweizer Hochschulen ist auch die HEP | PH FR seit 2015 dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG, unterstellt. Dieses Gesetz soll die Qualität des Betriebs, der Lehre, der Forschung und der Dienstleistungen der Hochschulen des Landes gewährleisten und ihre Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und internationaler Ebene erhöhen.
Gemäss der Akkreditierungsverordnung HFKG sind das Recht auf die Bezeichnung „Hochschule“ oder „Universität“ und die Gewährung von Bundesbeiträgen somit davon abhängig, dass bis Ende 2022 die institutionelle Akkreditierung erreicht wird. Dieses Qualitätslabel wird den Hochschulen verliehen, die ihre Konformität mit den 18 in der Verordnung festgelegten Standards nachgewiesen haben.
An der HEP | PH FR begann das Verfahren der institutionellen Akkreditierung 2020 mit dem Eintreten des Schweizerischen Akkreditierungsrates (SAR), dem zuständigen Organ des Bundes und der Kantone, auf das Thema. Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) wurde von der HEP | PH FR für die Koordination des Verfahrens ausgewählt.
In diesem Rahmen erstellte die HEP | PH FR einen Selbstbeurteilungsbericht, bevor sie sich einer externen Evaluation durch 5 von der AAQ beauftragte Expert∙inn∙en unterzog.
Das Verfahren wurde im Dezember 2022 mit der positiven Entscheidung des Schweizerischen Akkreditierungsrates abgeschlossen.
Qualitätsdienst
Der Qualitätsdienst ist dem Rektorat angegliedert und operiert neutral und unabhängig. Seine Hauptmandate sind die Koordination der Umsetzung der verschiedenen Komponenten des Qualitätssicherungssystems; die Verwaltung der institutionellen Dokumentationsbasis; und die Koordination des institutionellen Akkreditierungsverfahrens.
Alle Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der HEP | PH FR können mit dem untenstehenden Formular an die Qualitätsabteilung weitergeleitet werden.